Allgemeine Montagebedingungen

Allgemeines

Der Montage, Inbetriebnahme, Umstellung und Instandsetzung von uns gelieferter Anlagen, Zylindern mit den dazugehörigen Befestigungs- bzw. Anbauteilen, sowie auch Fremdteile jeglicher Art, die zu unserem Lieferumfang bei der Montage dazugehören, liegen ausschließlich unsere Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung als anerkannt.

Die Aufhebung, Änderung oder Rechtsunwirksamkeit einzelner Bedingungen berühren die Gültigkeit unserer übrigen Bedingungen nicht.

Unsere Angebote über Montagekosten und Dauer sind unverbindlich.

Abrechnung von Montagen

Das Montagepersonal ist gehalten, sich die geleisteten Arbeitsstunden vom Auftraggeber auf Montageberichten anerkennen zu lassen.

Montageabrechnungen sind Barauslagen, innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten.

Lohn- und/oder Kostensteigerungen berechtigen uns zur Berechnung höherer Sätze.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und die Montagearbeiten einzustellen.

Montageverzögerung

Wir sind bemüht, die angegebenen Montagetermine einzuhalten. In Fällen höherer Gewalt, Streiks, Aussperrung oder Betriebsstörungen entfällt die Verpflichtung zur Entsendung von Monteuren.

Haftung

Wir haften für fachgerechte Aufstellung, Inbetriebnahme, Umbau und Instandsetzung. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht durch unsere Versicherung gedeckt.

Aufgabenbereich unserer Monteure

Unsere Monteure montieren nur wie vereinbart. Zusätzliche Arbeiten werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung ausgeführt.

Der Besteller hat geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen und das Montagepersonal über geltende Sicherheitsbestimmungen zu informieren. Trockene, abschließbare Räume zur Aufbewahrung von Werkzeugen und Material sind kostenlos bereitzustellen.

Bedienungspersonal des Bestellers

Falls erforderlich hat der Besteller geeignete Hilfskräfte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für diese Hilfskräfte übernehmen wir keine Haftung.

Montage- und Ersatzteilkosten

Stundensätze

PositionSatz
Hydraulikmonteur68,00 €/Std.
Techniker85,00 €/Std.
Rohrverleger65,00 €/Std.
Fahrtkostenstundensatz48,00 €/Std.
Kilometerpauschale0,95 €/km

Zuschläge

ZuschlagSatz
Überstunden (erste 2 Std.)25 %
Überstunden (danach bis 22 Uhr)50 %
Nachtzuschlag (ab 22 Uhr)100 %
Samstag (erste 2 Std.)25 %
Samstag (danach)50 %
Sonn- und Feiertage100 %

Verpflegung und Übernachtung

Die Tagesauslösung richtet sich nach den steuerrechtlichen Reisekostensätzen. Übernachtungskosten werden nach Beleg abgerechnet.

Wartezeit und Auslagen

Wartezeit wird wie Arbeitszeit berechnet. Auslagen für Telefon, Porto und ähnliches gehen zu Lasten des Bestellers.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Montageunternehmers. Klage kann auch am Hauptsitz des Bestellers erhoben werden.

gez. Foltas Hydraulik GmbH